AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von Medical Translation mit seinen Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn bei der Annahme von Aufträgen auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

  1. Produkte und Form der Lieferung (Geschäftsgegenstand)

Die Leistungen von Medical Translation (Korrekturen und Übersetzungen) sind reine Dienstleistungen. Medical Translation ist ein Übersetzungsservice, der Kunden in aller Welt zur Verfügung steht. Die Dienstleistungen werden durch unabhängige, freie Mitarbeiter erbracht. Die Übersetzer müssen Medical Translation gegenüber entsprechende Qualifikationen (medizinisches Fachwissen, Übersetzungssprache ist Muttersprache) vorweisen.

Medical Translation liefert:

  1. A) ÜBERSETZUNGEN
  2. B) SPRACHLICHE ÜBERARBEITUNGEN VON BESTEHENDEN TEXTEN (REVIEWS)
  3. C) MÜNDLICHE ÜBERSETZUNGEN (DOLMETSCHEN)
  1. Übersetzungen

2.1. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sind vom Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.2. Mängelbeseitigung

Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.

2.3 Lieferfristen

Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

2.4. Ausführung der Tätigkeit

Die Tätigkeit wird in den Räumlichkeiten der Lieferfirma bzw. des beauftragten freiberuflichen Mitarbeiters ausgeführt. Bei Bedarf kann die Tätigkeit auch am Standort des Auftraggebers ausgeführt werden. Hierfür werden Anfahrtsspesen verrechnen; die Höhe der Spesen hängt von der Entfernung zwischen dem Wohnsitz des Mitarbeiters und dem Standort des Auftraggebers ab. Der Stundensatz wird in Abhängigkeit von der Komplexität der Arbeit in jedem Fall separat vereinbart.

  1. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Der Übersetzer ist jedoch berechtigt, Fachbegriffe bei entsprechend qualifizierten Stellen zu klären (siehe Punkt 9).

  1. Kontaktperson für Fragen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, mindestens eine Person seiner Organisation zu benennen, die bei Fragen zum Text kontaktiert werden darf und befähigt ist, die Fragen zu beantworten. Wenn keine Person genannt wird oder die genannte Person trotz mehrfacher Versuche nicht erreichbar ist, ist Medical Translation berechtigt, die unklaren Punkte bei externen Stellen zu klären (unter weitgehender Einhaltung der Schweigepflicht) und gegebenenfalls die Übersetzung gemeinsam mit den unklaren Punkten zu liefern. Die unklaren Punkte werden in einem separaten Schreiben angeführt; somit wird der Auftraggeber auf diese aufmerksam gemacht.

  1. Form der Lieferung

5.1 Medical Translation hat die Aufgabe, eine sprachlich richtige Wiedergabe des gegebenen Textes anzufertigen. Mängel der Originaltextvorlage fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Medical Translation. Sofern keine besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt sind, werden Fachausdrücke in einer allgemein üblichen und verständlichen Version der Zielsprache übersetzt.

5.2. Sämtliche Übersetzungen werden in elektronischer Form als Word-File via E-mail geliefert.

5.3. Unklarheiten werden entweder im Text vermerkt (in Fett- und Kursivschrift) oder auf einem separaten Blatt angeführt. Der Auftraggeber wird gebeten, diese Fragen bzw. Unklarheiten zu klären und die Übersetzung entsprechend zu korrigieren. Wenn er dazu Hilfe braucht, steht ihm Medical Translation telefonisch zur Verfügung.

5.4. Medical Translation ist nicht verpflichtet, die Korrekturen bzw. Informationen des Auftraggebers einzuholen und diese Korrekturen selbst durchzuführen. Sie kann dies jedoch durchführen; für diesen Aufwand wird ein Preis vereinbart (gewöhnlich gilt für Korrekturen dieser Art ein Satz von € 40,- exkl. MwSt pro Stunde).

5.6. Änderungen im Original, die eine Neuübersetzung erforderlich machen, werden separat verrechnet.

5.7. Wenn der Auftraggeber im Laufe der Übersetzung Änderungen im Original einführt, die eine Neuübersetzung notwendig machen, wird der Mehraufwand in Rechnung gestellt.

  1. Liefertermin

Der Liefertermin wird bei der Auftragserteilung schriftlich oder mündlich vereinbart. Wenn seitens Medical Translation Verspätungen auftreten, werden diese rechtzeitig bekannt gegeben und die Zustimmung des Auftraggebers wird eingeholt. Eine später als in der Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferung hat keinen Einfluss auf den Preis.

  1. Preise

7.1. Der vereinbarte Zeilenpreis gilt für eine übersetzte Zeile. Eine übersetzte Zeile besteht aus 55 Zeichen (inklusive Leerzeichen). Die Gesamtanzahl der Zeilen multipliziert durch den Zeilenpreis ergibt den Nettopreis

7.2. Vereinbart wird ein fixer Zeilenpreis. Die Anzahl der übersetzten Zeilen wird geschätzt und diese Schätzung wird dem Auftraggeber bekannt gegeben. Diese Schätzung ist jedoch nicht bindend.

7.3. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze (innerhalb Österreich: 20%) werden zusätzlich zum Nettopreis in Rechnung gestellt.

  1. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

8.1. Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

8.2. Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

  1. Sprachliche Überarbeitungen (Reviews)

9.1. Überarbeitungen werden gewöhnlich zu einem fixen Stundensatz lt. gültiger Preisliste angefertigt. Bei besonders gut formulierten Texten wird ein geringerer Satz verrechnet.

9.2. Die voranstehenden Punkte 2. bis 5. bezüglich Ausführung der Tätigkeit, Berufsgeheimnis,

Kontaktperson bei Fragen, Form der Lieferung, Liefertermin, Liefertermin, etc. gelten auch für Überarbeitungen.

  1. Mündliche Übersetzungen (Dolmetschen)

10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens fünf Tage vor Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Zusammenfassung des Inhaltes der Besprechung (samt häufig vorkommender Wörter) an Medical Translation zu übermitteln.

10.2. Die Tätigkeit wird am gewünschten Standort des Auftraggebers ausgeführt. Für Dolmetscheinsätze innerhalb der Stadt Wien werden keine Reisespesen verrechnet. Bei Tagungen außerhalb von Wien werden Reisespesen verrechnet; hierfür kommt der vom Übersetzerverband (Universitas) empfohlene Satz zur Anwendung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Reise- und Aufenthaltsspesen, die bei der Auftragsvergabe vereinbart werden, zu tragen. Grundsätzlich fallen die Reisekosten sowie Kosten für Kost und Logie zu Lasten des Auftraggebers an. Hinzukommt der gültige Tarif (Stundensatz, Halbtagstarif, Ganztagstarif) für die jeweilige Sprache.

10.3. Die voranstehenden Punkte 2. bis 5. bezüglich Ausführung der Tätigkeit, Berufsgeheimnis, Kontaktperson bei Fragen, Form der Lieferung, Liefertermin, etc. gelten auch für das Dolmetschen.

  1. Zahlungskonditionen

11.1. Die erbrachten Dienstleistungen und Spesen werden sofort nach geleisteter Arbeit verrechnet. Rechnungen sind ohne Abzüge fällig und müssen innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Für Zahlungsverzögerungen werden bankübliche Zinsen verrechnet.

11.2. Minimalaufwand: Als Mindestauftragswert gilt der Betrag von € 40,- plus MwSt. Dies hängt allerdings vom jeweiligen Aufwand ab.

11.3. Bei umfangreicheren Aufträgen gilt folgende Zahlungsmodalität: 40% des geschätzten Auftragswertes als Anzahlung wird bei Auftragserteilung fällig. 40% werden bei Lieferung der ersten Hälfte des Auftrages fällig. 20% werden bei der Schlusslieferung fällig.

11.4. Bei Aufträgen aus dem Ausland hat der Auftraggeber sämtliche Banküberweisungsspesen zu tragen.

11.5. Übersetzung/Überarbeitung: Eine Übersetzung oder Überarbeitung gilt als geliefert, wenn der Text samt allfälliger unklarer Punkte an den Auftraggeber gesendet wird. Nachträgliche Änderungen und Korrekturen müssen nicht unter der vereinbarten Lieferfrist erfolgen und haben keinen Einfluss auf die Zahlungsfrist.

  1. Stornobedingungen

Die Stornierung von bereits erteilten Übersetzungs- oder Dolmetschaufträgen kann nur schriftlich und aus wichtigen Gründen erfolgen. In diesem Fall sind alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in vollem Umfang zu begleichen. Noch nicht konsumierte Guthaben des Auftraggebers aus Akonto- oder Vorauszahlungen verfallen bei Stornierung. Wird ein Auftrag noch vor Beginn der Lieferung widerrufen, so werden 10% des Auftragswertes als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

  1. Allgemeines

13.1. Für Punkte, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht berücksichtigt sind, gelten die Empfehlungen des Übersetzerverbandes (Universitas).

13.2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann gültig, wenn sie vom Auftragnehmer vor Auftragsannahme ausdrücklich akzeptiert wurden.

13.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.